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   VG Bayreuth, 24.02.2023 - B 4 K 22.434   

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VG Bayreuth, 24.02.2023 - B 4 K 22.434 (https://dejure.org/2023,16154)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24.02.2023 - B 4 K 22.434 (https://dejure.org/2023,16154)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - B 4 K 22.434 (https://dejure.org/2023,16154)
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  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 19a
    Keine Antragsbefugnis bei schuldrechtlicher Übernahme der Beitragsforderung

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Augsburg, 06.07.2023 - Au 2 K 22.915

    Straßenausbaubeitragsrecht, Härteausgleich, Ablehnung wegen nicht fristgerechter

    Der nur in diesem Entscheidungsstadium bestehende Beurteilungsspielraum, der es nach der Gesetzesbegründung der Härtefallkommission ermöglichen soll, "bei der Einzelfallbetrachtung auch weitere Umstände des individuellen Falls in die Gesamtschau einzubeziehen" (LT-Drs 18/1552 S. 5), besteht aber nach den gesetzlichen Regelungen hierzu bei der Beurteilung der Antragsbefugnis im Sinn von Art. 19a Abs. 7 Satz 4 KAG gerade nicht und lässt sich auch im Wege der Auslegung abweichend vom Wortlaut und der im Aufbau des Art. 19a KAG schlüssig zum Ausdruck kommenden Systematik nicht hierauf übertragen (VG Augsburg, U.v. 4.5.2023 - Au 2 K 22.983 - BeckRS 2023, 12234 Rn. 25; VG Bayreuth, U.v. 24.2.2023 - B 4 K 22.434 - BeckRS 2023, 16374 Rn. 26).
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